Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Forst
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Forst zugestellt. Die Fälligkeit der Spitzabrechnung 2023 / Vorausleistung 2024 ist auf den 16.9.2024 und 15.11.2024 datiert.
Beitragsmaßstäbe:
- Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
- Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Bei bis zu zwei Vollgeschossen beträgt der Zuschlag einheitlich 20%. Bei Grundstücken mit mehr als 2 Vollgeschossen erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Vollgeschoss um 10%.
- Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
- Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge / Sanierungsausgleichsbeträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
- Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung