Hundesteuer Befreiung
Leistungsnummer: 99102013010000
Urheber
Volltext
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Ansprechpunkt
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Online-Verfahren
Im Online-Antrag können Sie einen Hund in der Verbandsgemeinde Deidesheim an- oder abmelden und Anträge auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung stellen.
Für weitere Hunde bitte den Online-Antrag jeweils erneut durchlaufen.
- Link zum Online-Portal der Verbandsgemeinde Deidesheim:
Online-Antrag: Hundesteuer