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Vergnügungsteuer zahlen

Leistungsnummer: 99102034002000

Volltext

Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen - also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte