Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Leistungsnummer: 99108031002000
Volltext
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
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