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Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen

Leistungsnummer: 99085001012004

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie können Ihren Reisepass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, auf dem bei Personen über 6 Jahren zum Beispiel Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert sind und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
  • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • Beantragen Sie den Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren, müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller sorgeberechtigt sein.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • Ihr bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

Kosten

  • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Abgabe: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)