Fund eines Denkmals anzeigen
Leistungsnummer: 99033024261000
Urheber
Volltext
Mit diesem Antrag können Sie Funde melden, die ein Kulturdenkmal sein könnten - zum Beispiel archäologische oder paläontologische Überreste. Solche Funde können beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder auch bei Bauarbeiten auftauchen. Bitte beachten Sie: Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.
Ansprechpunkt
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, untere Denkmalschutzbehörde; Verbandsgemeindeverwaltung oder Gemeindeverwaltung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.
Bearbeitungsdauer
Bei akuter Gefährdung ein bis drei Tage. In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, je nach Aufkommen
Rechtsgrundlage(n)
- §1 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §3 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §4 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §16 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §17 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §18 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §20 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §25 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
Hinweise (Besonderheiten)
Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.