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Förderung der Altersteilzeit

Leistungsnummer: 99038009027000

Volltext

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Teaser

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit.

Ansprechpunkt

Kosten

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal