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Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern

Leistungsnummer: 99018014049000

Urheber

Volltext

Wenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.

  • Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • B
    • BE
    • L
  • Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • AM
    • A1
    • A2
    • A
  • Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • C1
    • C1E
    • C
    • CE
    • T
  • Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
    • D1
    • D1E
    • D
    • DE

Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie sind geistig und körperlich geeignet.
  • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
  • Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
  • Sie besitzen Die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
  • Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
  • Führerschein (Kopie)
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
  • Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Bitte wenden sie sich an die örtliche zuständige Behörde bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung.