Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern
Leistungsnummer: 99018014049000
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.
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Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- B
- BE
- L
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Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- AM
- A1
- A2
- A
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Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- C1
- C1E
- C
- CE
- T
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Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- D1
- D1E
- D
- DE
Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie sind geistig und körperlich geeignet.
- Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
- Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie besitzen Die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
- Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
- Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Bitte wenden sie sich an die örtliche zuständige Behörde bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung.