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Pressemitteilung Umsetzung Verkehrskonzept und Verstärkte Kontrollen Deidesheim

Verkehrskonzept Teil 1 der Stadt Deidesheim wird umgesetzt – Verstärkte Kontrollen

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer*innen,

der Stadtrat Deidesheim hat in seiner Sitzung vom 31.08.2021 das Verkehrskonzept „Teil 1 Allgemein und ruhender Verkehr“ beschlossen. Dieses Konzept wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Deidesheim, der Polizei Haßloch sowie dem Stadtbürgermeister Manfred Dörr erarbeitet.

Dieser Teil des Konzeptes beschäftigt sich überwiegend mit der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr in Bezug auf den ruhenden Verkehr in der Stadt Deidesheim. Nähere Informationen erhalten Sie im Konzept selbst, welches auf der Homepage der Verbandsgemeinde
www.vg-deidesheim.de unter der Rubrik Verwaltung & Politik – Bekanntmachungen aus der Verwaltung zu finden ist.

Die Verwaltung ist bereits damit beschäftigt, die dort getroffenen Regelungen umzusetzen. Aktuell werden die im Konzept aufgeführten engen Straßen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO bearbeitet. Dies bedeutet, es werden Hinweisschilder angebracht, dass entweder darin nicht mehr geparkt werden darf oder nur noch innerhalb der gekennzeichneten Flächen. Allerdings darf dann nicht einmal der Außenspiegel über die Linien herausragen. 

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr sowie für die Anwohner*innen möglichst sicherzustellen. Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleistet sein, dass Rettungsfahrzeuge die Straße passieren können. Dies ist leider in verschiedenen Straßen nicht möglich, wenn dort weiterhin Fahrzeuge abgestellt werden. Daher werden zukünftig diese enge Straßen gezielt kontrolliert, die Fahrzeuge kostenpflichtig verwarnt und auch abgeschleppt. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer*innen auf die Hinweisschilder zu achten und diese zu befolgen.

Ebenfalls werden andere Verkehrsverstöße konsequent geahndet. Mit dem neuen Bußgeldkatalog müssen die Verkehrssünder*innen mit höheren Strafen rechnen. Auch werden bei folgenden Parkvorgängen die Abschleppmaßnahme eingeleitet:

-          im absoluten Haltverbot

-          im 5-Meter Kreuzungs- und Einmündungsbereiche

-          an enger Stelle / in engen Straßen

-          auf einem Behindertenparkplatz

-          im Bereich einer Feuerwehrzufahrt

-          auf Gehwegen, wenn eine Gehwegrestbreite von 1,00 Meter unterschritten wird

Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer*innen bitten wir Sie sich an die Verkehrsregeln zu halten, damit niemand behindert oder sogar gefährdet wird. 

Für Rückfragen steht Ihnen die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde unter der Rufnummer 06326 / 977-224 oder -211 zur Verfügung.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung