Hebesätze 2025 für die Stadt Deidesheim
Auszug aus der Satzung der Stadt Deidesheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 3.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Stadt Deidesheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 778 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 540 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.