Hebesätze 2025 für die Gemeinde Niederkirchen
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Niederkirchen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 5.12.2024
§ 5 Hebesätze
Die Gemeinde Niederkirchen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 650 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 515 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.