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Hebesätze 2025 für die Gemeinde Niederkirchen

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Niederkirchen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 5.12.2024

§ 5 Hebesätze

Die Gemeinde Niederkirchen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 650 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 515 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge.