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Hebesätze 2025 für die Gemeinde Meckenheim

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Meckenheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 9.12.2024

§ 2 Hebesätze

Die Gemeinde Meckenheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 583 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.

der Steuermessbeträge.