Hebesätze 2025 für die Gemeinde Meckenheim
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Meckenheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 9.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Gemeinde Meckenheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 583 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.
der Steuermessbeträge.