Hebesätze 2025 für die Gemeinde Forst
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Forst über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Gemeinde Forst setzt die folgenden Hebesätze ab dem Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 630 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund 84 €
- für den zweiten Hund 120 €
- für jeden weitern Hund 144 €
Sog. Kampfhunde:
- für den ersten Hund 500 €
- für den zweiten Hund 800 €
- für jeden weitern Hund 1.000 €