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Hebesätze 2025 für die Gemeinde Forst

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Forst über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024

§ 2 Hebesätze

Die Gemeinde Forst setzt die folgenden Hebesätze ab dem Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 630 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund 84 €
  • für den zweiten Hund 120 €
  • für jeden weitern Hund 144 €

Sog. Kampfhunde:

  • für den ersten Hund 500 €
  • für den zweiten Hund 800 €
  • für jeden weitern Hund 1.000 €