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Deidesheim, Neuregelung des Parkens im Bereich Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse

StVO-Zeichen Beginn eingeschränktes Halteverbot für eine Zone

In den Straßen Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse wird zeitnah eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet.
Das Parken ist dort künftig nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig.

Begründung:

Durch die neue Regelung wird sichergestellt, dass Feuerwehr, Busverkehr und Müllabfuhr jederzeit ungehindert passieren können. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen verbessert, etwa durch freie Sichtachsen.
Parken bleibt weiterhin möglich – jedoch geordnet und dort, wo es den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht beeinträchtigt.