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Fragen und Antworten zur Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum)


Bei einer Bekämpfung, auch mit für den Hausgebrauch zugelassenen Mitteln, ist es wichtig die Schutzbestimmungen heimischer Ameisenarten zu beachten.

Über die Hälfte der heimischen Ameisenarten sind in ihrem Bestand gefährdet, einige von ihnen gehören sogar zu den besonders geschützten Arten. Nahezu alle Ameisenarten erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem. Sie sind an der Aasbeseitigung beteiligt, verbessern die Bodenqualität, sorgen für die Verbreitung bestimmter Pflanzensamen und sind ein wichtiger Bestandteil des Nahrungsnetzes. Es sollte daher vor jeder Bekämpfung der Tiere unbedingt durch eine fachkundige Person abgeklärt werden, ob es sich tatsächlich um Tapinoma magnum handelt.

Ist die Art eindeutig nachgewiesen, sollte die Bekämpfung idealerweise koordiniert stattfinden. Hier wird eine Absprache mit der Nachbarschaft empfohlen. Auch die Gemeinde sollte im Fall eines nachgewiesenen Vorkommens informiert werden um gegebenenfalls öffentliche Grundstücke in die Bekämpfung einzubeziehen.

Hausmittel allein sind meist nicht ausreichend um die Tiere erfolgreich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Daher ist eine professionelle Bekämpfung mittels einer Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung mit nachgewiesener Sachkunde dringend empfohlen. Der Einsatz von Insektiziden sollte aufgrund der Gefahren sowohl für die eigene Gesundheit, wie auch für zahlreiche Insektenarten nur von erfahrenem Fachpersonal durchgeführt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Art ist nur möglich, wenn der Befall frühzeitig erkannt und eine Bekämpfung zeitnah begonnen wird. Bei bereits etablierten Superkolonien ist es sehr schwierig diese dauerhaft zu beseitigen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Das Problem der Einschleppung vom Tapinoma magnum ist menschengemacht. Es wird vermutet, dass die Art mit Blumenerde aus mediterranen Gebieten eingebracht wurde und weiterhin wird. Durch das zunehmend wärmere Klima kann sich die wärmeliebende Art etablierten. Das Anpflanzen heimischer Arten verhindert das versehentliche Einbringen von Neozoen, wie Tapinoma magnum.


Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim vom 25.6.2025:

Allgemeine Informationen:

Derzeit wird in den Medien vermehrt über die Ameisenart Tapinoma magnum, auf Deutsch Große Drüsenameise genannt, berichtet. Die Art stammt ursprünglich aus dem Süden Europas. Derzeit breitet sie sich allerdings aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen ebenfalls in Deutschland immer weiter aus.

Problematisch ist, dass die Ameise sogenannte Superkolonien baut. Das heißt, es werden viele einzelne Nester angelegt, die jeweils eine Königin haben. Die Nester sind aber miteinander verbunden. Das kann dazu führen, dass unter Häuser, Straßen oder Gehwege Aushöhlungen entstehen.

Studien zur Erforschung und Bekämpfung laufen bereits. Man geht davon aus, dass sich die Ameise inzwischen in ganz Süd-/Westdeutschland ausgebreitet hat und Bestandteil des Ökosystems bleiben wird. Ab die ortsfremde Art einheimische Arten verdrängt, ist derzeit noch nicht klar.

Wie erkennt man Tapinoma magnum?

Es ist nicht einfach, die Art als Laie sicher zu erkennen, da es verwandte Arten gibt, welche die gleichen Merkmale aufweisen. Sicherheit kann eine DNA-Untersuchung bringen.

Grundsätzliche Merkmale der Ameise:

  • 2 bis 3,5 Millimeter groß
  • schwarz
  • kleine Kerbe am Kopf
  • oft bewegen sich sehr viele Exemplare gleichzeitig auf einer breiten Ameisenstraße
  • wenn man die Ameise zerdrückt, riecht sie nach schlechter Butter oder Zitrusfrucht
  • wenn man das Nest mit einem Gegenstand manipuliert, greift die Große Drüsenameise an, was heimische Arten in der Regel nicht tun
  • Nester erkennt man an kleinen Anhäufungen von Sand, Kies oder Erde
  • Grundsätzlich ist die Ameise für Menschen nicht gefährlich, soweit sie jedoch Nester auf einem privaten Grundstück baut, kann die Beseitigung/Bekämpfung mit erheblichen Kosten verbunden sein

Besteht Handlungsbedarf, wenn diese Art auf meinem Grundstück angesiedelt ist?

Nein, die Ameisen-Art gilt derzeit nicht als invasiv, auch wenn sie in den Medien so betitelt wird. Es besteht keine Pflicht diese Art zu bekämpfen oder zu melden.

Wer ist zuständig im Falle eines Befalls?

Falls die Ameise öffentliche Flächen mit ihren Nestern untergräbt, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sind die Insekten auf privaten Grundstücken angesiedelt, ist der Grundstückseigentümer zuständig. Eine Bekämpfung hängt vom Einzelfall ab. Ein Einschreiten der Gemeinde ist lediglich erforderlich, falls die Ameisen mit ihren Nestern

beispielsweise einen Gehweg untergraben und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit besteht.

Was kann ich als Privatperson tun?

Sollte die Ameise sich auf Ihrem Privatgrundstück ansiedeln, sind Sie als Eigentümer zuständig. Es sollte zuerst geklärt werden, ob es sich wirklich um die Große Drüsenameise handelt. Ein überstürzter Einsatz von Pestiziden könnte einheimische Ameisen vernichten. Dies sollte aus Aspekten des Naturschutzes unbedingt vermieden werden.

Es ist sinnvoll eine Fachperson einzubeziehen, um sicher bestimmen zu können, um welche Art es sich handelt. Dies kann ein Entomologe oder ein Schädlingsbekämpfer sein.

Aus welchen Gründen kann es nötig sein Pestizide zu verwenden?

Pestizide sollten nicht gedankenlos eingesetzt werden. Der Einsatz kann gerechtfertigt sein, wenn Schäden am Haus oder Weg zu befürchten sind oder bei hygienischen Problemen im Haus.

Welche Schritte kann ich ergreifen, wenn die Ameisen in mein Haus eingedrungen sind?

Man sollte die Ameisenstraße verfolgen, um nachvollziehen zu können, an welcher Stelle die Insekten ins Haus kommen. Man sollte versuchen die Einstiegsstelle bestmöglich zu verschließen. Es kann helfen, die Insekten mit Hausmitteln zu vertreiben (Einsatz von Essig, Zimt, Zitronenschalen, Lavendel oder Minze). Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, Lebensmittel gut zu verpacken und nicht offen stehen zu lassen.