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Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 GemO - Ruppertsberg

Bekanntmachung der Gemeinde Ruppertsberg gem. § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindever-waltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.23 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen ist auch auf www.vg-deidesheim.de veröffentlicht.

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ruppertsberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwal-tung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ruppertsberg, den 7.10.2024

gez.
Peter Benoit
Ortsbürgermeister