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Bebauungsplan »Waldkindergarten« der Stadt Deidesheim

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Waldkindergarten“ der Stadt Deidesheim


a) Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den formalen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldkindergarten“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB gefasst.


Im Zuge der weiteren Planung hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich beschlossene Umgriff des Bebauungsplanes reduziert werden kann.
Der Stadtrat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 den Beschluss gefasst den Planungsumgriff gemäß nachstehender Beschreibung zu ändern. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine rd. 970 m² große Teilfläche des Flurstücks Fl.Nr. 5920. 


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt:

  • im Norden durch eine Linie vom Knickpunkt in der westlichen bzw. südwestlichen Grenze des Flurstücks 1504 zu einem Punkt, an dem sich eine Linie 40 m westlich der westlichen Grenze des Flurstücks 1504 mit dem östlichen Rand eines bestehenden Fahrwegs schneidet,
  •  im Osten durch das Grundstück Flurstücks-Nummer 1504 sowie eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4863 sowie Teilflächen der Flurstücks-Nummer 4858, im Süden durch eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4857, 
  • im Westen durch Teilflächen der Flurstücks-Nummer 5920 (unbefestigter Fahrweg und Waldfläche).

 

ohne Maßstab

Die Änderung des Geltungsbereichs wird hiermit ortüblich bekanntgemacht.


b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf „Waldkindergarten“ der Stadt Deidesheim

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Hierbei sind die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgesehenen Planung darzulegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit steht der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim unter

www.vg-deidesheim.de/Startseite/Verbandsgemeinde/Dienste/Bekanntmachungenaus-der-Verwaltung/Bekanntmachungen-FB-II-Bauabteilung/

zur Einsichtnahme zur Verfügung. 


Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, den Planungsentwurf bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Bauabteilung – Zimmer 1.1 – von montags bis freitags, während der folgenden Dienstzeiteneinzusehen: 


Montag bis Freitag                         8.00 Uhr – 12.00 Uhr 
zusätzlich montags                     14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                                      14.00 Uhr – 18.00 Uhr


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der planerischen Konzeption schriftlich oder elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-deidesheim.rlp.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.


gez.
Dieter Dörr
Bürgermeister und Stadtbürgermeister