Grundsteuerreform
Mitteilungen des Landesamts für Steuern - Pressedienst:
Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand einer sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln.
Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen.
Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
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Unterstützungsangebote aufgrund der hohen Auslastung der Finanzverwaltung mit Links zu einer Klickanleitung für ELSTER und zur Grundsteuererklärung für einfache Sachverhalte
- PDF-Datei: 238 kB
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Informationen zur Hilfe durch nahe Angehörige und der Ausgabe von Papiervordrucken (ab Juli 2022 in Ausnahmefällen)
- PDF-Datei: 235 kB
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Hinweise zum Informationsschreiben und der Ausfüllhilfe
- PDF-Datei: 290 kB
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die benötigten Daten - beispielsweise die amtliche Fläche des Grundstücks, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr, Bodenrichtwert -
Infos zum Datenstammblatt und den von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst zu ermittelnden Daten und wichtige Termine.
- PDF-Datei: 256 kB
- PDF-Datei: 1,4 MB
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Informationen u. a. zu den Themen: Wer muss eine Erklärung abgeben? Wie die Erklärung an das Finanzamt übermitteln?
- PDF-Datei: 666 kB
Weitere Informationen finden Sie unter: |
Hrsg.: Landesamt für Steuern |