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Änderung im Gewerberecht ab 1.11.2025
Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk

Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde und eine Anmeldung bei der neu zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, erforderlich. 

Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde.