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Illegales Graffiti anzeigen

Leistungsnummer: 99089067000000

Leistungsbeschreibung

Besprühte Hauswände, Straßenschilder oder Zugwaggons sind ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Meist werden diese so genannten Graffiti ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht und sind somit illegal. Illegales Sprayen ist strafbar.

Verfahrensablauf

Bei Antreffen auf frischer Tat sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren und sich nicht in Gefahr begeben. Sie sollten umgehend Anzeige erstatten entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz/ Sachbeschädigung/ Graffiti.  

Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher behalten 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen gestellt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz. 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Nutzen Sie auch das zusätzliches Angebot der polizeilichen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz und informieren Sie sich zu den unterschiedlichsten Fragen. Hier werden Sie kompetent, neutral und kostenfrei beraten.