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Erstaufforstungsgenehmigung beantragen

Leistungsnummer: 99048003006000

Leistungsbeschreibung

Sie möchten einen Wald auf Ihrem Grundstück neu anpflanzen, wo bislang keine Bäume standen?

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie bislang waldfreien Flächen nur mit Genehmigung neu anlegen bzw. durch natürliche Sukzession von selbst entstehen lassen

Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.

Verfahrensablauf

Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine. Erstaufforstung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.  

An wen muss ich mich wenden?

Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird erteilt, wenn

  • wenn der Waldmehrung kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (Erstaufforstung)

Einer Genehmigung zur Erstaufforstung bedarf es nicht, wenn für eine Grundfläche aufgrund anderer Vorschriften die Aufforstung bereits rechtsverbindlich festgelegt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 bis 200,00 Euro, ggf. zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden, soweit von diesen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wurde die Erstaufforstung genehmigt, so müssen Sie dieses Vorhaben innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Genehmigung. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Unterstützende Institutionen