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Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsnummer: 99025004020000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein »öffentliches Bedürfnis« zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Kosten

Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

Frist

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Freie und Hansestadt Hamburg
-  Behörde für Wirtschaft und Innovation -