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Reisepass Meldung wegen Diebstahl

Leistungsnummer: 99085001014001

Volltext

Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal