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Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Leistungsnummer: 99089147006000

Volltext

Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

Frist

Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.  

Hinweise (Besonderheiten)

Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahmenleistung