Hundesteuer Befreiung
Leistungsnummer: 99102013010000
Urheber
Volltext
Das Halten von z.B. Blindenhunden und Diensthunden können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Ansprechpunkt
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.