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Hausgeburt anzeigen

Leistungsnummer: 99027002012001

Volltext

Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

Ansprechpunkt

Das Standesamt des Geburtsortes.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern,
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
  • Geburtsurkunde des Vaters,
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

Kosten

  • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
  • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
  • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

Frist

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
  • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
  • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz