Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Leistungsnummer: 99101001038000
Volltext
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Urheber
Fachliche Freigabe
Kommunale Rahmenleistung