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Fahrrad herrenlos melden

Volltext

Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen  möglichst genaue Angaben über:

  • den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
  • ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
  • wie ist der Zustand des Fahrrades
  • ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet

ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers

Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.08.2018
Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahmenleistung