Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen
Leistungsnummer: 99085003015000
Volltext
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Je nach Reiseziel benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland einen Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder einen normalen Reisepass (weltweite Reisen).
Online-Verfahren
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz