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Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Leistungsnummer: 99089045007000

Urheber

Volltext

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:

  • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
  • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
  • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger  anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
  • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
  • Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Voraussetzungen

  • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
     

Kosten

Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.

Frist

Antragsfrist
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Stadt Flensburg, Ordnungsverwaltung