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Antrag zur Scheidung einer Ehe

Leistungsnummer: 99046039221000

Volltext

Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.

Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.

Verfahrensablauf

Anwaltliche Beratung und Festsetzung des Scheidungsantrags

  1. Wählen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (nach Bedarf Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer oder Antrag auf Beratungskostenhilfe )
  2. Lassen Sie sich von I hrem jeweiligen Anwalt oder I hrer Anwältin rechtlich beraten
  3. Erteilen Sie dem Anwalt oder der Anwältin Vertretungsvollmacht ( wird von diesem/dieser vor bereitet )
  4. Der Anwalt oder die Anwältin sendet Ihnen einen Entwurf des Scheidungsantrags , den Sie bestätigen müssen
  5. Nun fordert I hr Anwalt/ihre Anwältin bzw. das Gericht einen Gerichtskostenvorschuss sowie gegebenenfalls den Vorschuss für das Anwaltshonorar , dass Sie überweisen müssen

Im Gericht

  1. Nach Zahlungseingang reicht der Anwalt oder die Anwältin den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein .
  2. Das Gericht übersendet Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag und gibt ihm Gelegenheit , Stellung zu nehmen .
  3. In der Regel übermittelt das Gericht Fragebögen an beide Eheleute, um den V ersorgungsausgleich, wie beispielsweise Ansprüche auf Renten oder sonstige Altersversorgung , zu ermitteln .
  4. Liegen die Auskünfte zu den Versorgungsanrechten vor , legt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest .
  5. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin vertritt Sie im Verfahren, ein Erscheinen beider Eheleute für e ine persönlich e Anhörung ist jedoch erforderlich .
  6. Das Familiengericht fasst den Scheidungsbeschluss, wenn es der Überzeugung ist , dass die Ehe gescheitert ist. Im Zusammenhang werden auch Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Sorgerecht für Kinder geregelt .
  7. Sin d beide Eheleute mit dem Ausgang einverstanden und anwaltlich vertreten, kann die Scheidung durch einen beidseitigen Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel sofort rechtskräftig werden. Ansonsten wird der Scheidungsbeschlus s einen Monat nach Verkündung rechtskräftig.

Ansprechpunkt

Das für den Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständige Amtsgericht. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Familiengericht beim Amtsgericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Voraussetzungen

Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn

  • die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt,
  • die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller oder die Antragstellerin aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsschrift bzw. Scheidungsantrag (von eine r Anwältin oder eine m Anwalt einzureichen)
  • Lichtbildausweis
  • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
  • Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift

Möglicherweise benötigt I hr Anwalt oder I hre Anwältin weitere Unterlagen von Ihnen . Es empfie hlt sich daher eine umfassende Rechtsberatung.

Kosten

Es fallen Gerichts - und Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Der für die Gebührenhöhe maßgebliche Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach den Einkommens - und Vermögensverhältnisse der Ehegatten .

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

Wenn Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung oder ggf. einen Prozess fehlen, dann empfiehlt sich ein Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2019
Fachlich freigegeben durch:

JM