Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen
Leistungsnummer: 99088073070000
Volltext
Mit dem Angebot der »Betreuenden Grundschule« sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss bei dem Angebot der »Betreuenden Grundschule« angemeldet sein.
- Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
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Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
- der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
- die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
- eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz