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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Leistungsnummer: 99108008152000

Volltext

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) o
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Kosten

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahmenleistung