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Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Leistungsnummer: 99108008013000

Volltext

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.   

Ansprechpunkt

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeug s in Erfahrung zu bringen , wende n Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.  

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt .

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

Kosten

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahmenleistung