Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Leistungsnummer: 99108008013000
Volltext
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Ansprechpunkt
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeug s in Erfahrung zu bringen , wende n Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt .
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Urheber
Fachliche Freigabe
Kommunale Rahmenleistung