Reisepass Meldung
Leistungsnummer: 99085001014000
Volltext
Wenn Ihr Reisepass abhandengekommen ist, müssen Sie dies unverzüglich melden. Welche Stelle für Ihre Meldung zuständig ist, hängt davon ab, ob Ihr Reisepass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wieder aufgefunden wurde.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.