Bestattungen & Friedhöfe
Sehr geehrte Trauergäste,
zur Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung bitten wir um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis zur Einhaltung folgender Maßnahmen:
- Halten Sie bitte zu jeder Zeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen Personen ein, welche nicht mit Ihnen in einem Haushalt wohnen
- Die Teilnahme an einer Trauerfeier oder Beisetzung ist ausschließlich mit einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP-Maske) gestattet.
Die Maskenpflicht gilt vom Betreten bis zum Verlassen des Friedhofes - Bitte desinfizieren Sie sich die Hände vor dem Betreten der Trauerhalle
- Bitte beachten Sie die maximale Anzahl der in der jeweiligenTrauerhalle und im Außenbereich zulässigen Personen.
- Gemeinsamer Gesang in der Trauerhalle ist untersagt
- Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten
Herzlichen Dank!
Hygienekonzept für die Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen auf den Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Deidesheim
Auf Grundlage der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) sowie der „Bundesnotbremse“ wird nachfolgendes Konzept zur Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen auf den Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Deidesheim (Deidesheim, Niederkrichen, Meckenheim, Ruppertsberg, Forst) festgelegt:
1. Einhaltung des Abstandsgebotes
Grundsätzlich ist beim Aufenthalt auf den Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Deidesheim anlässlich von Trauerfeiern und Beisetzungen der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen als denen des eigenen Hausstandes einzuhalten.
An Zusammenkünften anlässlich Bestattungen dürfen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) maximal 30 Personen teilnehmen.
Unbeschadet dessen, sind die Personenbegrenzungen für die Trauerhallen gemäß Punkt 4. dieses Hygienekonzeptes zu beachten.
In den Trauerhallen wird das Abstandsgebot sowie die Personenbegrenzung durch eine reduzierte Anzahl an Sitzplätzen und das Aufstellen der Stühle im entsprechenden Abstand gewährleistet.
Beim Betreten und Verlassen der Trauerhallen ist in besonderem Maße darauf zu achten Personenansammlungen zu vermeiden.
2. Organisation der Durchführung
Beisetzungen ohne vorherige Trauerfeiern werden grundsätzlich vom Vorplatz der Trauerhalle aus beschritten.
An den Trauerhallen wird auf das Hygienekonzept, insbesondere auf die persönlichen Hygienemaßnahmen durch Aushang hingewiesen.
Die Urne bzw. der Sarg, wird unmittelbar beigesetzt. Das Personal der beauftragten Firma entfernt sich direkt von der Grabstätte. Im Anschluss besteht für Geistliche und/oder Trauerredner die Möglichkeit einen Segen bzw. eine Trauerrede zu sprechen.
Angehörigen oder engen Freunden des Verstorbenen wird das Tragen der Urne zum Grabe gestattet, wenn dies gewünscht wird. Der Träger der Urne hat sich unmittelbar zuvor die Hände zu desinfizieren.
3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen
Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist die Teilnahme an der Trauerfeier und der Beisetzung nicht gestattet.
Alle Personen müssen sich beim Betreten der Trauerhalle die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel werden vor den Trauerhallen zur Verfügung gestellt.
Es gilt die Maskenpflicht gemäß der CoBeLVO, wobei das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP-Maske) erforderlich ist. Die Maskenpflicht gilt ununterbrochen vom Betreten bis zum Verlassen des Friedhofes.
4. Einrichtungsbezogene Maßnahmen
Zur Wahrung der Maßgaben der CoBeLVO, werden folgende maximalen Personenzahlen für die Trauerhallen sowie den Außenbereichen der Friedhöfe festgelegt:
Friedhof | In der Trauerhalle | Im Außenbereich | Gesamt |
Deidesheim | 20 | 10 | 30 |
Niederkirchen | 15 | 15 | 30 |
Meckenheim | 25 | 5 | 30 |
Ruppertsberg | 17 | 13 | 30 |
Forst | 9 | 21 | 30 |
5. Gewährleistung der Einhaltung der Regelungen
Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist im Sinne dieses Hygienekonzeptes und der CoBeLVO in der jeweils gültigen Fassung Folge zu leisten.
Personen, welche zur Einhaltung des Hygienekonzeptes nicht bereit sind, wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt.
Dieses Hygienekonzept ist ab dem 26.04.2021 gültig.
Im Auftrag
-Friedhofsverwaltung-