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Reisepass Meldung wegen Diebstahl

Leistungsnummer: 99085001014001

Leistungsbeschreibung

Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage