Öffnungszeiten Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet! Verwaltung: Montag - Mittwoch: Bürgerbüro: Montag - Dienstag: Mittwoch: 08:00 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: Freitag: KFZ-Zulassung: Freitag: Kontakt Verbandsgemeinde Deidesheim Am Bahnhof 5 67146 Deidesheim | ⇑ / Bauen / Bauplanung / Baugenehmigung: FreistellungsverfahrenLeistungsbeschreibungDie Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 – 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt. Welche Fristen muss ich beachten?Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |